Der Begriff "Splittersiedlung" beschreibt eine unstruktuierte Bebauung im Außenbereich, die das Baurecht daran hindert, diese Bereiche zu einem "Ortsteil" zu entwickeln. Groß Weeden wird aktuell als Splittersiedlung bezeichnet.
Und bei Splittersiedlungen dürfen in Schleswig-Holstein Windkraftanlagen bis auf 400 m an die nächsten Häuser gebaut werden. In diesem Fall liegt das Gutshaus Groß Weeden grob 400 m entfernt von der geplanten Windkraftanlage.
Gutshof Groß-Weeden und seine historische Kulturlandschaft
- Kaum bekannt und wenig wertgeschätzt -
Das Gut Groß-Weeden gehört zur rund zwei Kilometer entfernten Gemeinde Rondeshagen – obwohl es seiner geografischen Lage nach eigentlich der unmittelbar angrenzenden Gemeinde Sierksrade zuzuordnen wäre. Diese Besonderheit ist historisch bedingt: Ursprünglich gehörte Groß-Weeden, eine Meierei umgeben von „großen Wiesen“, zu dem Rondeshagener Gut. Erst durch den Verkauf im Jahr 1802 entwickelte sich daraus ein eigenständiges Gut.
Die neuen Gutsbesitzer errichteten in den folgenden Jahren ein stattliches Gutshaus mit umfangreichen Wirtschaftsgebäuden und Verwalterhausgebäude, Tagelöhner Häusern, einer Schäferei sowie eine Ziegelei, die später zu einer Diskothek umgebaut wurde.
Der Grenzverlauf zwischen den beiden Gemeinden ist uneindeutig. Ein anschauliches Beispiel ist die Straße „Zum Roten Strumpf“ mittig in Sierksrade, die ihren Namen erhielt, weil die dort ehemals wohnhaften Ziegelleiarbeiter mit vom roten Ziegelstaub gefärbten Strümpfen nach Hause kamen. Auf Wunsch der Anwohner wurde diese Straße aufgrund ihrer Lage in Sierksrade im Jahr 2014 von Rondeshagen an Sierksrade verkauft.
Auch der ehemals bedeutende Bahnhof Groß-Weeden liegt auf Sierksrader Gebiet, an der heute zu einem Radweg umgebauten ehemaligen Bahnstrecke. Im sogenannten Friedhofswald befindet sich ein Kulturdenkmal: der gutseigene Friedhof, auf dem die Nachkommen der Gutsherren bestattet wurden. Große, kreisförmig angeordnete Feldsteine mit Inschriften erinnern eindrucksvoll an diese Zeit.